Zurück                                                                           
                                                                          Impressum Impressum

 

 

Die Klassen
Neue Klassen
(Mindestalter / Befristung)
Nötiger Vorbesitz / Einschlußregelungen / Fahrzeuge

B  

(18)
Kein Vorbesitz erforderlich

Einschluß: L, AM

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse   der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt);

BE 

(18)
Vorbesitz Klasse B

Einschluß: Keine

Kombinationen, die aus einem Zufahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

AM 

(16)
Kein Vorbesitz erforderlich

Einschluß: Keine

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht maher als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrräder aufweisen) sowie dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad)Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften: Hubraum nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, maximale Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

 

A1

(16)
Kein Vorbesitz erforderlich

Einschluß: AM

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von V-Max für 16 & 17 jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre

A2 

beschränkt

(18)
Kein Vorbesitz erforderlich

Einschluß: A1 und AM

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

A  

unbeschränkt

(24 / direkt)
Kein Vorbesitz erforderlich

Einschluß: A1 und AM

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

L  

(16)
Kein Vorbesitz erforderlich

Einschluß: Keine

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

T*  

(16, 18)
Kein Vorbesitz erforderlich


C1* 

(18 / Befristung wie bei C1E)
Vorbesitz Klasse B



C1E*

(18 / Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung)
Vorbesitz Klasse C1

Einschluß: BE sowie D1E und DE, sofern der Inhaber Klasse D1 bzw D besitzt

C*  

(18 / Befristet auf 5 Jahre: erneute ärztliche Untersuchung)
Vorbesitz Klasse B

Einschluß: C1

CE* 

(18 / Befristet auf 5 Jahre: erneute ärztliche Untersuchung)
Vorbesitz Klasse C

D1* 

(21 / Befristet auf 5 Jahre: erneute MPU)
Vorbesitz Klasse B

Einschluß: L und M

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

D1E*

(21 / Befristet auf 5 Jahre: erneute MPU)
Vorbesitz Klasse D1

Einschluß: Keine

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg Gesamtmasse

D*   

(21 / Befristet auf 5 Jahre: erneute MPU)
Vorbesitz Klasse B

Einschluß: D1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

DE* 

(21 / Befristet auf 5 Jahre: erneute MPU)
Vorbesitz Klasse D

Einschluß: BE, D1E sowie C1E sofern der Inhaber Klasse C1 besitzt

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse

* Gekennzeichnete Klassen werden von unseren Partnerfahrschulen ausgebildet,alle Angaben ohne Gewähr

 

 
 

 

  Anschrift
Fahrschule Kemper
Feldweg 7
63594 Hasselroth / Neuenhasslau

Erreichbarkeit

Mobil  0 177 88 40 910  (von 10:00 - 18:00 Uhr)
Telefon 0 60 55 / 84 09 10 (nur AB!)

 

Internet

Email Kemper-Hasselroth@t-online.de

WEB Http://www.fahrschule-kemper.net